Land und EU fördern Projekt der Wohnungslosenhilfe Biberach mit 420.000 € - 2.12.22
Gegen Jugendarmut
„Auch im wirtschaftlich florierenden Landkreis Biberach gibt es Armut. Gerade für Kinder und Jugendliche geht damit oft eine Chancenarmut einher. Gute Startmöglichkeiten und Teilhabe sind daher enorm wichtig. Daher freue ich mich sehr über die Förderung für das Projekt der Wohnungslosenhilfe Biberach, das genau hier ansetzt“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur Bekanntgabe der Projektförderungen gegen Kinder- und Jugendarmut durch das Sozialministerium.
Ab Beginn des Jahres 2023 werden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sowie des Landes zehn Vorhaben gegen Kinder- und Jugendarmut in Baden-Württemberg gefördert. Insgesamt stehen für diese dreijährige Förderung sechs Millionen Euro zur Verfügung, die je rund hälftig mit Mitteln aus dem ESF Plus und des Land gestemmt werden. Eine Unterstützung von rund 420.000 Euro geht davon an das Projekt F.I.T. (Förderung, Inklusion, Teilhabe) der Wohnungslosenhilfe Biberach e. V., das an den Standorten Biberach, Laupheim, Ochsenhausen und Riedlingen umgesetzt wird.
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Zumeldung zur Pressemitteilung des Sozialministeriums "Rund sechs Millionen Euro für Projekte gegen Jugendarmut" (PM 159/2022 vom 02.12.2022)
Pressemitteilung Nr. 159/2022 des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Rund sechs Millionen für Projekte gegen Jugendarmut
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: "Dank der Fördermittel des „Dank der Fördermittel des Europäischen Sozialfonds und des Landes können wir armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen konkrete Teilhabeangebote machen.“
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) werden ab Januar 2023 zehn Projekte in Baden-Württemberg gefördert, die von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche im Alltag unterstützen sollen. Dabei handelt es sich sowohl um präventive Maßnahmen als auch um Projekte, welche die Folgen von Jugendarmut abmildern sollen. Für die dreijährige Förderung stehen insgesamt rund sechs Millionen Euro zur Verfügung: Rund drei Millionen Euro aus dem ESF Plus werden mit rund drei Millionen Euro Landesmitteln kofinanziert. Eine Liste mit den entsprechenden Projekten sowie den jeweiligen Fördersummen finden Sie im Anhang.
„Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (2. Dezember) in Stuttgart. „Teilhabe darf in unserer Gesellschaft aber nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Um die Folgen von Kinderarmut gezielt zu bekämpfen, brauchen wir gesamtgesellschaftliches Handeln sowie Strategien und passgenaue Konzepte auf der Landes- und Kommunalebene. Dank der Fördermittel des Europäischen Sozialfonds und des Landes können wir armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen konkrete Teilhabeangebote machen.“
Ziel der Förderprojekte ist es, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen und möglichst allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Startmöglichkeiten zu bieten. Dafür werden mit den Projekten unterschiedliche Ansätze verfolgt. Allen gemeinsam ist der Anspruch, Perspektiven für eine Zukunft ohne Armut aufzuzeigen und umzusetzen. Dies geschieht durch psychosoziale Stabilisierung, aber auch durch Elemente der Erlebnispädagogik oder durch Einbeziehung des familiären Umfelds.
Die ESF-Plus-Projekte orientieren sich an den zentralen Initiativen des Landes zur Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut, den sogenannten „Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ (www.starkekinder-bw.de). Das setzt voraus, dass die Maßnahmen mit ihrer Konzeption an einem bestehenden Netzwerkstandort andocken oder mit einem solchen intensiv zusammenarbeiten.
Hintergrundinformationen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um die Beschäftigungs- und Bildungschancen zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit dem Jahr 1957 Mittel zur Verfügung: für Baden-Württemberg rund 218 Millionen Euro EU-Mittel für die Förderperiode 2021-2027.
Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.