So stellen sie sich die Wirtschafts- und Arbeitswelt der Zukunft vor - 1. März 2021

Thomas Dörflinger CDU

Was ist aus Ihrer Sicht zu tun, damit der Einzelhandel auch in kleineren Städten und Gemeinden eine Zukunft hat?

Der stationäre Einzelhandel erlebt einen kritischen Strukturwandel, der schon deutlich vor Corona einsetzte, sich nun aber dramatisch beschleunigt. Die Kommunen kümmern sich um eine gute Erreichbarkeit ihrer Zentren und um die Sauberkeit. Es braucht aber mehr. Mit der Digitalisierungsprämie Plus fördern wir Einzelhändler, die ihre Prozesse digitalisieren wollen. Jetzt gehen die Innenstadtberater an den Start. Damit unterstützen wir Kommunen und Einzelhandel dabei, die Innenstädte attraktiv zu halten. In den ländlicheren Gemeinden ist es wichtig, dass eine gute Grundversorgung existiert. Das hilft auch dem Einzelhandel. Aus diesem Grund fördern wir auch explizit die Nahversorgung vor Ort. Kostenlose Retouren im Onlinehandel passen nicht in unsere Zeit und sollten daher abgeschafft werden.

Ausweisung neuer Gewerbeflächen contra Flächenfraß: Wie lösen Sie diesen Zielkonflikt?

Bei Gewerbeflächen besteht die Möglichkeit, verdichtet zu bauen. Auch können statt ebenerdiger Parkplätze alternativ Parkhäuser gebaut und ehemalige Gewerbehallen wieder neu genutzt werden. Dennoch ist dieser Zielkonflikt nur bedingt zu lösen; es wird eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen bleiben. Vielen Betrieben mit Erweiterungsbedarf geht es um die Schaffung neuer Arbeitsplätze bzw. um den Erhalt der bisherigen Arbeitsplätze. Viele Unternehmer gehen verantwortungsvoll mit der Ressource „Fläche“ um und versuchen, ihre Baumaßnahme so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Wenn wir bestehende Arbeitsplätze sichern und künftigen Generationen gute Arbeitsplätze hier bei uns anbieten wollen, dann müssen wir den Unternehmen die entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten geben.

Bitte beschreiben Sie die Arbeitswelt der Zukunft. Existiert darin ein Recht auf Homeoffice?

Das Verhältnis der Unternehmen zu ihren Mitarbeitern wird sich durch die fortschreitende Digitalisierung von Produktion, Dienstleistung und Handwerk grundlegend verändern. Die Unterscheidung zwischen „Zuhause“ und „Arbeit“ verwischt in Zeiten des Homeoffice immer mehr. Tablet und Laptop erlauben produktives Arbeiten, losgelöst von Büros und starren Zeitkorsetts. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, sollte das Arbeitsrecht flexibler ausgestaltet sein. Ein „Recht auf Homeoffice“ ist dabei der falsche Weg. Nicht alle Betriebe können Homeoffice anbieten und wir brauchen keine vom Gesetzgeber verordnete Zwei-Klassen-Gesellschaft in dieser Frage. Das Thema „Homeoffice“ ist bei den Betrieben besser aufgehoben, dort können passgenaue Lösungen entwickelt werden.

Copyright Schwäbische Zeitung - Auszug aus o.a. Artikel der Ausgabe Biberach vom 1.3.2021

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