Land fördert mit knapp 50 Mill. Euro Straßenbau im Landkreis Biberach - 20.4.22

Drei Projekte im Landkreis Biberach - Löwenanteil für den B30-Aufstieg

Foto: hkama/stock.adobe

Straßen verbinden Menschen, Straßen sind die Lebensadern unserer Wirtschaft. „Es ist immens wichtig, dass das Land die Kommunen dabei unterstützt, Straßen zu erhalten, Brücken zu sanieren und die Anwohnerinnen und Anwohner gerade entlang vielbefahrener Strecken zu entlasten. Knapp 50 Millionen Euro Landesmittel für drei kommunale Projekte im Landkreis Biberach, das ist richtig stark. Ich freue mich riesig, dass der B30-Aufstieg mit rund 48 Millionen Euro durch das Land gefördert wird. Für diese Förderung habe ich mich in mehreren Gesprächen beim Landesverkehrsministerium eingesetzt. Der Aufstieg entlastet den innerörtlichen Verkehr und ist auch Voraussetzung zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts der Stadt Biberach. In dieser Hinsicht verbessert er die Lebensqualität vieler Menschen. Mit der hohen Beteiligung des Landes reduzieren sich zudem die Kosten des Landkreises Biberach, der Stadt Biberach und der Gemeinde Warthausen“, sagt CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion, zur Bekanntgabe der im Jahr 2022 neu in die Fördersäule Kommunaler Straßenbau (KStB) des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommenen Maßnahmen.
 
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Jahr 2022 die Städte, Gemeinden und Kreise bei Straßenbauvorhaben landesweit mit mehr als 200 Millionen Euro über die Förderlinie Kommunaler Straßenbau (KStB). In den Landkreis Biberach fließen hiervon rund 50 Millionen in drei Projekte: Neben dem B30-Aufstieg, der rund 48 Millionen Euro erhält, wird auch die Umgestaltung der Riedlinger Straße in Biberach mit 943.000 Euro sowie der Ersatzneubau einer Brücke über die Riß in Winterstettenstadt (K7562) mit 191.000 Euro gefördert. 
 
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit und ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragsstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten Projekte dann umgesetzt werden.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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