Land investiert stark in Rad- und Verkehrswege im Landkreis BC - 12.3.22

Foto: privat

„Ob Straße, Schiene oder Radweg, wir stehen für eine umfassende Förderung unserer Verkehrswege“, sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach, zur heutigen Bekanntgabe der in das Landesprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) 2020-2024 aufgenommenen Vorhaben. Es sei insbesondere wichtig, den Ausbau der Verkehrswege auch trotz der Corona-Pandemie weiter fest im Auge zu behalten. Das gelte auch für die Rad- und Fußwege, deren aktuell bestehende Lücken mit Umsetzung der kommunal eingereichten Vorhaben schrittweise geschlossen werden können. Mobilität mit dem Rad und zu Fuß könne so weiter attraktiver und sicherer werden, so Dörflinger.

Das Land unterstützt über das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2022 – 2026 die Kommunen bei ihren Radverkehrsvorhaben nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Das Fördervolumen der neu angemeldeten Maßnahmen beläuft sich auf fast 100 Mio. Euro. Im Programm sind jetzt einschließlich der Vorhaben aus den Vorjahren insgesamt 751 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 678 Mio. Euro enthalten. 

Laut Verkehrsministerium sind folgende Maßnahmen im Landkreis Biberach 2022 neu in das Programm aufgenommen worden:

- Gemeinde Ummendorf: Radweg "Mühlbergle" zwischen der L 307 und der K 7502 in Ummendorf
- Stadt Ochsenhausen: Umbau der Riedstraße in Ochsenhausen zur Fahrradstraße
- Landkreis Biberach: Radverkehrsanlagen i.Z.d. Kapellenstraße zwischen Radstraße und Ulmer Straße in Laupheim (RadNETZ BW)
- Landkreis Biberach: K 7504 Laupertshausen – Äpfingen, Geh- und Radweg
- Stadt Laupheim: Erweiterung Fahrradabstellanlagen am Stadt- und Westbahnhof
- Gemeinde Kirchdorf a.d. Iller: Neubau Radweg bei Edeka Kirchdorf

Folgende Maßnahmen im Landkreis Biberach sind bereits im Förderprogramm enthalten:

- Landkreis Biberach: K 7532, Geh- und Radweg i.Z.d. Nordwestumfahrung Biberach zwischen der B 312 und der L 273 (Birkenharder Straße)
- Landkreis Biberach: K 7569, Radweg zwischen der B 465 und Eberhardzell/Mühlhausen mit Radwegunterführung der B 465
- Landkreis Biberach: K 7585, Geh- und Radweg zwischen Uttenweiler/Ahlen und Attenweiler/Rupertshofen
- Landkreis Biberach: K 7503 Geh - und Radweg zwischen Biberach/Bergerhausen und Biberach/Winterreute (RadNETZ BW) mit Querungshilfe am OA Bergerhausen
- Landkreis Biberach: K 7559, Geh- und Radweg zwischen Bad Schussenried/Otterswang und Bad Schussenried/Laimbach mit Radwegbrücke über die Schussen
- Landkreis Biberach: K 7577, Geh- und Radweg zwischen Rot a.d. Rot/Zell und der K 7583 bei Berkheim/Illerbachen
- Stadt Biberach: Geh- und Radweg zw. Ulmer- und Haberhäuslestraße i.Z.d, Rißradweg in Biberach an der Riß (RadNETZ BW)
- Stadt Biberach: Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs in der OD Mettenberg i.Z.d. L 280
- Stadt Laupheim: Radverkehrsanlagen i.Z.d. Kapellenstraße zwischen Radstraße und Ulmer Straße in Laupheim (RadNETZ BW)
- GemeindeMaselheim: Anlage von Gehwegen in Laupertshausen i.Z.d. L 280, Mettenberger Straße
- Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller: Anbindung Gewerbegebiet Kirchdorf a.d.I./Oberopfingen (Fa. Liebherr) an das Radwegenetz Kirchdorf a.d.Iller

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Hintergrundinformation:
Die Programmaufnahme in das Förderprogramm kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2020 - 2024 ist noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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