Land investiert über 176 Mill. Euro in Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz und Gewässerökologie - 23.3.23

Zumeldung von Thomas Dörflinger MdL

© Schlierner/stock.adobe

"Die Investition in eine zuverlässige kommunale Wasserversorgung, eine effektive Abwasserbeseitigung und einen wirksamen Hochwasserschutz ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Daher freue ich mich besonders über die Unterstützung des Landes in zwei Projekte aus dem Wahlkreis Biberach. Ich danke den Gemeinden, die sich aktiv für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur einsetzen und damit langfristig zur Sicherheit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger beitragen."

Die im „Förderprogramm 2023 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

Folgende Maßnahmen aus dem Landkreis Biberach sind im Förderprogramm 2023 mitaufgenommen worden:

- Wasserbau und Gewässerökologie: Starkregenrisikomanagement in Baustetten, Laupheim-Baustetten > 30.100 Euro Erhöhung

- Wasserbau und Gewässerökologie: Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Ölbach in Rot a.d. Rot/ Steinhausen a. d. Rottum > 2.923.900 Euro

In diesem Jahr fließen über 87,5 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 45 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind fast 43,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Pressemitteilung vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Nr. 34/2023 vom 23.3.2023

Mit über 176 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützt das Umweltministerium Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bei ihren Investitionen in die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. „Eine beeindruckende Summe, die wir in diesem Jahr mit unserem Förderprogramm ‚Wasserwirtschaft‘ für unsere Kommunen bereit­stellen“, hat Umweltministerin Thekla Walker heute (23.03.) in Stuttgart anläss­lich der Veröffentlichung der Fördermittel für das Jahr 2023 mitgeteilt.
 
Investitionen zum Schutz der Umwelt und der Infrastruktur
„Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels stehen unsere Wasserversorgung, der Schutz vor Hochwasser und unsere Gewässer vor gro­ßen Herausforderungen. Auf diese müssen wir unsere Infrastruktur und Umwelt vorbereiten“, ergänzte Umweltministerin Walker. Deshalb gelte es, das hohe Niveau an Fördermitteln der vergangenen Jahre in Baden-Württemberg beizu­behalten. „Von einer zukunftsfähigen Wasserversorgung, effizienten Kläranla­gen, sicherem Hochwasserschutz oder gesunden Gewässern profitieren Men­schen und Natur im ganzen Land.“
 
In diesem Jahr fließen über 87,5 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbe­reich. Mit fast 45 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnah­men für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserver­sorgung sind fast 43,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.
 
 Zu den Maßnahmen des Förderprogramms 2023 gehören unter anderem:
 
Abwasserbeseitigung:
 -          Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung für eine kosten­effiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung
-           Ausbau von Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe, um Spurenstoffe zu eliminieren
 
Wasserversorgung:
-           Umsetzung von zukunftsfähigen Wasserversorgungskonzepten
 -          Modernisierung von Wasserwerken, Erweiterungen von Pumpwerken und Neu- und Ausbau von Wasserleitungen
 
Wasserbau und Gewässerökologie
 -           Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Sanierung von Hoch­wasserrückhaltebecken
 -           Management von Starkregenrisiko
 -           Revitalisierung von Gewässern

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Ergänzende Informationen:
 Die im „Förderprogramm 2023 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ ent­haltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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