Landesförderung: Rund 5,2 Millionen Euro für sechs kommunale Brückenprojekte im Landkreis Biberach - 28.4.25
Das Land unterstützt die Landkreise, Städte und Gemeinden sowohl beim Aus-, Neu- und Umbau ihrer kommunalen Straßen, als auch bei den Brücken. „Viele kommunale Brücken sind in die Jahre gekommen und müssen dringend saniert werden. Deshalb ist es richtig, dass das Land dem Landkreis Biberach, der Stadt Riedlingen und den Gemeinden Mittelbiberach und Warthausen bei dieser bedeutenden Aufgabe finanziell unter die Arme greift. Ich freue mich sehr, dass nun sechs weitere Brückensanierungen im Landkreis Biberach angepackt werden können“, sagt CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion, zur Bekanntgabe der im Jahr 2025 neu in die Fördersäule „Kommunaler Straßenbau“ (KStB) des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommenen Maßnahmen.
In diesem Jahr hat das Land Baden-Württemberg insgesamt 61 neue kommunale Projekte in das Programm Kommunaler Straßenbau (KStB) aufgenommen. Landesweit sind dafür rund 120 Millionen Euro vorgesehen. In den Landkreis Biberach fließen davon voraussichtlich insgesamt rund 5,2 Millionen Euro für folgende Maßnahmen:
Die Aufnahme in das Programm ermöglicht den Kommunen nun in einem zweiten Schritt die konkrete Stellung von Förderanträgen. Nach einer Prüfung werden die Förderbescheid übermittelt und die geplanten Projekte können dann umgesetzt werden. Das, so Dörflinger, verschaffe den Landkreisen, Städten und Gemeinden Planungssicherheit bei der Aufrechterhaltung ihrer Verkehrsinfrastruktur.
Hintergrund:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist das zentrale Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen kann ein Klimabonus gewährt werden und der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen. Das LGVFG-Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium auf Grundlage der Vorschläge der Regierungspräsidien fortgeschrieben.
Das LGVFG-KStB-Programm umfasst eine große Bandbreite an Maßnahmen. Neben der Förderung von Brückenmodernisierungen und Ortsmitten können Kommunen beispielsweise Mittel für Straßenneu- und -ausbau, die Errichtung von Radschnellverbindungen, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen beantragen.
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© Pressemitteilung von Thomas Dörflinger MdL vom 28.04.2025