Über 1,44 Millionen Euro für Sportstätten im Landkreis Biberach
Donnerstag, 16. Juli 2026 von Thomas Dörflinger Über 1,44 Mio. Euro für Sportstätten im Landkreis Biberach
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Jahr 2026 den Neubau und die Sanierung von 164 kommunalen Sportstätten.
Mit insgesamt 23,4 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg im Jahr 2026 den Neubau und die Sanierung von 164 kommunalen Sportstätten. Davon entfallen mehr als 1,44 Millionen Euro auf acht Projekte im Landkreis Biberach. Gefördert werden der Neubau und die Sanierung kommunaler Sporthallen und Freisportanlagen.
Dazu sagt Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Biberach und Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus: „Mit der Sportstättenförderung investieren wir in die Zukunft unserer Vereine und unserer Kommunen. Die geförderten Projekte im Landkreis Biberach schaffen moderne und attraktive Bedingungen für den Schul- und Vereinssport. Davon profitieren vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch die vielen Ehrenamtlichen, die unsere Sportvereine Tag für Tag tragen. Deshalb bleibt die Förderung des Sports für uns ein wichtiges Anliegen.“
Im Landkreis Biberach werden folgende Maßnahmen gefördert:
| KOMMUNE | MAßNAHME | ZUSCHUSS (€) |
| Altheim | Ersatzneubau Sporthalle Altheim mit Anbau Gymnastikraum | 393.000 |
| Biberach | Stadion Biberach, Sportflächensanierung | 270.000 |
| Landkreis Biberach | Sanierung Kleinspielfeld Kreisgymnasium Riedlingen | 59.200 |
| Kirchdorf a.d. Iller | Sanierung Allwetterplatz an der Michael-von-Jung-Schule | 26.000 |
| Laupheim | Sanierung der Herrenmahdhalle | 50.000 |
| Laupheim | Neubau Umkleidegebäude Am grasigen Weg | 100.000 |
| Mietingen | Sanierung Turnhalle Baltringen | 138.800 |
| Riedlingen | Ersatzneubau Turnhalle Johannes-Wagner-Straße | 403.600 |
Über das Sportstättenförderprogramm haben sich das Land, die kommunale Ebene und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen. Auch im Förderprogramm 2026 konnten wieder alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden.