Entscheidung zur Gülleausbringung auf Grünland - 23.9.24
Oberschwäbische CDU-Abgeordnete danken Minister Peter Hauk für den Gleichklang mit Bayern im Umgang mit Gülleausbringung: Burger, Dörflinger, Haser und Schuler: „Das ist ein großer Tag für die bäuerlichen Familienbetriebe in unserem Land“. Zur Entscheidung, in bestimmten Fällen die Rindergülleausbringung mit Breitverteiler weiterhin zuzulassen sagen die oberschwäbischen Abgeordneten Burger, Dörflinger, Haser und Schuler:
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Baden-Württemberg und Bayern ziehen bei der Sonderregelung innerhalb der Düngeverordnung für die Gülleausbringung in der Rinderhaltung an einem Strang! Das hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) in einem Schreiben an die CDU-Abgeordneten Klaus Burger, Thomas Dörflinger und Raimund Haser bestätigt: Genauso wie in Bayern werden Landwirtinnen und Landwirte auch in Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin den Breitverteiler zur Gülleausbringung nutzen können. Das erspart vielen Milchbetrieben millionenschwere Investitionen in die bislang zwangsverordnete Schleppschlauchtechnik und löst einen fachlichen Streit, der seit vielen Jahren schwelt.
Für Klarheit in der Frage, ob es Alternativen zur Schleppschlauchausbringung gibt, hat das umfangreiche Forschungsprojekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung“ gesorgt. Im Antwortschreiben von Peter Hauk, das uns Abgeordnete heute erreicht hat, bestätigt der zuständige Minister: Wer Rinder-Gülle mit einem Trockensubstanz-Gehalt von bis zu 4,6 Prozent ausbringt, kann künftig sowohl in Bayern wie auch in Baden-Württemberg auf den Schleppschlauch verzichten und weiterhin den Breitverteiler (herkömmliche Ausbringungstechnik) nutzen.
Fürs Klima ist diese Entscheidung - das ist das Hauptergebnis der Studie - ein Nullsummenspiel. Da es um Ammoniak geht, wirkt die starke Verdünnung mit Wasser ebenso klimaschonend wie die bodennahe Ausbringung. Es ist also kein Geschäft gegen die Umwelt, aber eine wichtige Entscheidung für Betriebe in der Milchwirtschaft. Insbesondere im Grünland fürchten viele Landwirte seit Jahren um die künftige Qualität des Raufutters, wenn statt der bewährten Breitverteilertechnik dicke „Güllewürste“ ausgebracht werden müssen, deren Überreste insbesondere in Trockenzeiten an den Grashalmen hochwachsen, im Futter landen und in der Folge zu Qualitätseinbußen bei der Milcherzeugung (erhöhte Keimzahl) führen.
Selbstverständlich gibt es auch Betriebe, die längst umgestellt haben. Aufgrund der hohen Investitionskosten in die neue Verteiltechnik wären aber vor allem kleinere Betriebe vom Umstellungszwang schwer getroffen worden. Die bereits geltenden Ausnahmeregelungen haben sich in der Praxis als zu restriktiv erwiesen. Alle Interventionen auf europäischer Ebene blieben wegen der Hartnäckigkeit der Umweltverbände erfolglos.
Dass nun aufgrund einer umfassenden Studie eines renommierten Instituts endlich seitens des Landes-Landwirtschaftsministeriums eine praktische, umwelt- und bewirtschaftungsfreundliche Lösung gefunden wurde, freut uns deshalb sehr. Dieses Ergebnis zeigt zudem, dass Klimaschutz und Bewirtschaftung sehr wohl Hand in Hand gehen können - vorausgesetzt man ist bereit, von einst verkündeten Dogmen Abstand zu nehmen, wenn neue Erkenntnisse auf dem Tisch liegen.“
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>>> Siehe auch Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 23.9.24